Urnenbeisetzung

Bei der Urnenbeisetzung wird die Asche eines Verstorbenen in eine Aschekapsel gefüllt und anschließend in einer Urne in der Erde beigesetzt.

Man unterscheidet zwischen zwei Urnengrabstätten:

Urnenreihengräber

Diese Gräber werden der Reihe nach belegt, eine Auswahl ist nicht möglich. In jedem Reihengrab kann nur eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes ist ein Wiedererwerb nicht möglich.

Urnenwahlgräber

Diese Gräber können von den Angehörigen selbst ausgesucht werden. In einer Wahlgrabstelle können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes ist ein Wiedererwerb möglich. Es entstehen bei einer Zweitbelegung weitere Kosten für die notwendige Verlängerung des Nutzungsrechtes zur Erlangung der Ruhefrist.


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