Aschenausstreuung

Auf den städtischen Arnsberger Friedhöfen Sunderner Straße und Rumbecker Holz ist es möglich, die Asche eines Verstorbenen auf Aschenstreufeldern zu verstreuen. Vorraussetzung dafür ist jedoch, dass der Verstorbene dies durch schriftliche Verfügung vor seinem Tode bestimmt hat.

Am Streufeld wird weder gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist, noch ist eine individuelle Grabgestaltung möglich.

Download schriftliche Verfügung

Impressionen:

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Bestattungen Petermann
Zum Schützenhof 55
59821 Arnsberg

Tel.: 02931 / 10199 (24 Stunden)
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